Verpackungsrevolution 2030: Die neue EU-Verordnung und ihre Folgen für die Logistikbranche
Heute ist der 22.10.2026, und während wir hier in der Logistikbranche über die neuesten Entwicklungen diskutieren, gibt es eine spannende Neuigkeit, die uns alle betrifft: die EU-Verpackungsverordnung PPWR, die ab 2030 in Kraft treten soll. Ja, richtig gehört! Ab dann dürfen Versandkartons höchstens zur Hälfte aus Luft bestehen. Das klingt erstmal nach einer simplen Maßnahme, hat aber weitreichende Folgen, die jeder von uns im Hinterkopf behalten sollte.
Mit der Regelung soll erreicht werden, dass Produktverpackungen mindestens 50 Prozent des Kartonvolumens ausfüllen. Füllmaterialien wie Papier, Luftpolster oder Styroporchips zählen dabei als Leerraum. Wenn wir uns das mal genauer anschauen, wird deutlich, dass ein zu großer Karton nicht einfach durch mehr Polstermaterial regelkonform gemacht werden kann. Nehmen wir ein Beispiel: Ein 20-Liter-Karton, der nur 12 Liter Produktverpackungen enthält, hat 8 Liter Leerraum – das sind 40 Prozent und damit unter dem geforderten Minimum. Irgendwie absurd, oder? Aber so sieht die Realität aus!
Die Details der neuen Regelungen
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser neuen Regelung tragen der packende Shop oder der Fulfilment-Dienstleister. Das bedeutet, dass sich gerade kleinere Unternehmen gut vorbereiten müssen. Und das ist nicht der einzige Punkt: Die PPWR bringt auch neue Pflichten mit sich. Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen der allgemeinen Minimierungspflicht entsprechen – das heißt, Gewicht und Volumen der Verpackung sollen auf das funktional Notwendige beschränkt werden. Hier wird’s also richtig spannend!
Ab dem 1. Januar 2030 gilt die Leerraumgrenze von 50 Prozent für Gruppen-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ab dem 12. Februar 2028 auch für Verkaufsverpackungen eine Leerraumreduzierungspflicht in Kraft tritt. Das bedeutet, dass Unternehmen in den kommenden Jahren ihre Verpackungsstrategien überdenken müssen – und zwar gründlich!
Was bedeutet das für die Branche?
Verpackungsabfälle sind ein großes Thema, nicht nur in Deutschland, wo 2023 rund 17,92 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle anfielen. Die Recyclingquote lag dabei bei 69,4 %. Die PPWR zielt darauf ab, nachhaltigere Lösungen zu fördern und klare Kennzeichnungen für Verbraucher zu schaffen. Ab 1. Januar 2030 müssen mindestens 70 % der Verpackungen recyclingfähig sein. Das klingt nach einer Mammutaufgabe, aber hey, wir sind in der Logistikbranche – Herausforderungen sind unser täglich Brot!
Die Thüringer Industrie- und Handelskammern haben bereits Bedenken geäußert, da die Regelungen nahezu alle Unternehmen betreffen, die in irgendeiner Form mit Verpackungen arbeiten. Auch die Umsetzung der PPWR wird durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland geregelt. Das ist ein weiterer Punkt, den wir im Auge behalten müssen, denn ab dem 12. Februar 2027 treten nationale Regelungen in Kraft, die mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro bei Verstößen drohen. Das lässt einen schon ein wenig schlucken, oder?
Empfehlungen für Unternehmen
Die Aufforderung an alle Versandleiter ist klar: Holt euch die EU-Konformitätserklärung und überprüft eure Stoffnachweise! Karton-zu-Produkt-Verhältnisse müssen erfasst und angepasst werden, und Füllmaterialstrategien sollten überdacht werden. Es wird empfohlen, sich bereits jetzt auf die Datenerfassung für Mengenmeldungen bis zum 1. Juni 2028 vorzubereiten. Wer denkt, dass das alles noch weit weg ist, der irrt – die Zeit vergeht schneller, als man denkt!
In Berlin findet am 13. Oktober 2026 eine Konferenz statt, in der erste Erfahrungen und Herausforderungen nach Anwendungsbeginn diskutiert werden sollen. Ein guter Zeitpunkt, um sich zu vernetzen und von anderen zu lernen! Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien veröffentlicht, um die Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen. Also, packen wir’s an!
