In der Welt des Güterverkehrs sind Veränderungen an der Tagesordnung. Am 18. Oktober 2026 sind unter den Akteuren der Branche starke Bedenken laut geworden. Strengere Vorschriften für US-Lkw könnten den grenzüberschreitenden Frachtverkehr empfindlich stören. Dies wurde beim Nordamerikanischen Transportforum der International Road Transport Union in Cancún diskutiert, das im Rahmen der Nationalversammlung 2026 der Nationalen Kammer für Güterverkehr Mexikos stattfand. Hier versammelten sich Vertreter der American Trucking Associations, der U.S. Customs and Border Protection, Werner Enterprises sowie der mexikanischen Kammer, um über die neuen Herausforderungen zu sprechen.

Die Themen waren breit gefächert – von der verstärkten Prüfung von Kabotage-Verstößen über Anforderungen an Englischkenntnisse bis hin zu den Qualifikationen gewerblicher Fahrer. Derek Leathers, der CEO von Werner Enterprises, brachte es auf den Punkt: Die Notwendigkeit einer strengen Durchsetzung sei unumgänglich, um illegale Transporte durch ausländische Fahrer zu verhindern. Gleichzeitig äußerten viele Teilnehmer, dass eine uneinheitliche Regelanwendung zu Verzögerungen und einem verringerten Fahrerangebot führen könnte. Dies lässt aufhorchen, denn die Branche ist bereits jetzt stark gefordert.

Kabotage im Fokus

Kabotage, ein Begriff, der in der Logistik immer wieder aufkommt, bezeichnet den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates durch einen Unternehmer ohne Sitz oder Niederlassung in diesem Staat. Seit dem 14. Mai 2010 gelten einheitliche Kabotagebestimmungen. Diese Regelung ermöglicht es, Kabotagebeförderungen innerhalb von drei Tagen nach vollständiger Entladung des Fahrzeugs durchzuführen, vorausgesetzt, es gab eine vorherige grenzüberschreitende Beförderung. Das klingt zunächst recht unkompliziert, doch die Realität sieht oft anders aus.

Die strengen deutschen Vorschriften und die EU-Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, die Kabotage nur mit Genehmigung oder nach EU-Recht zulässig macht, bringen zusätzliche Komplexität mit sich. Zudem dürfen Unternehmen mit Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen, die unter eine Freistellung fallen, ebenfalls Kabotagebeförderungen durchführen. Diese Regelung gilt auch für Transportunternehmen aus Rumänien und Bulgarien, die seit Januar 2012 in Deutschland aktiv sein dürfen. Die Frage, die sich viele stellen: Wie wird sich die neue US-Vorschrift auf die Kabotagepraxis in Europa auswirken?

Regulatorische Rahmenbedingungen

Der rechtliche Rahmen ist klar umrissen. Die Verordnung basiert auf dem Güterkraftverkehrsgesetz vom 22. Juni 1998 und wurde durch verschiedene Gesetze, zuletzt am 22. November 2011, geändert. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist zuständig für die Überwachung und Durchsetzung dieser Regelungen. Unternehmer müssen Änderungen ihrer Lizenzen unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen, was in der Praxis oft eine Herausforderung darstellt.

Es gibt spezifische Abschnitte, die den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr betreffen, wie die CEMT-Genehmigungen und bilaterale Genehmigungen für den Verkehr mit Nicht-EU-Staaten. Für Unternehmer außerhalb der EU sind Drittstaatengenehmigungen erforderlich. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in den USA wird es spannend sein zu beobachten, wie sich die Rahmenbedingungen für den internationalen Güterverkehr anpassen werden. Die Branche steht vor großen Herausforderungen, und es bleibt abzuwarten, wie die Akteure darauf reagieren werden.