Heute ist der 1.10.2026 und in Eching bei München tut sich etwas Großes. Auf einem 5500 m² großen Grundstück entsteht ein Logistik-Hub, der die Versorgung im Gesundheitswesen revolutionieren soll. Die Planungen sind ambitioniert: Auf 3000 m² Logistikfläche werden bis zu 3000 versorgungsrelevante Lagerartikel gelagert. Das klingt nach einer Menge Arbeit! Und das Beste? Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das könnte ein echter Wendepunkt werden.

Asklepios hat sich nicht nur die pharmazeutische Großhandelserlaubnis für diesen Hub gesichert, sondern plant auch, ausschließlich Krankenhausapotheken zu versorgen. Eine spannende Entwicklung, denn durch eine Neuregelung im Rahmen der Apothekenreform dürfen Klinikapotheken nun die Hälfte ihres Lagers an externe Dienstleister übertragen. Das erfordert allerdings einen Verantwortungsabgrenzungsvertrag zwischen Apotheke und Dienstleister. Ein bisschen Papierkram, aber hey, Sicherheit geht vor!

Schutz und Qualität stehen an erster Stelle

Die Lagerung muss natürlich qualitätsgesichert sein – wir reden hier schließlich von Arzneimitteln. Belieferungen innerhalb einer Stunde sind angestrebt, das ist schon ein ambitioniertes Ziel! Um das zu erreichen, wird das Versorgungsnetzwerk durch ein Zentrallager in Bad Oldesloe ergänzt, das bereits 2022 eröffnet wurde. Dort werden Bestände mit bis zu sechs Monaten Reichweite gehalten. Ein weiterer Logistik-Hub in Frankfurt am Main soll 2025 folgen. Das klingt nach einem durchdachten Plan, um eine hohe überregionale Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

CEO Joachim Gemmel bringt es auf den Punkt: Verlässliche Lieferketten sind für die Gesundheitsversorgung unerlässlich. Und Janis Gadanac, der Konzernbereichsleiter, hat recht, wenn er den neuen Logistik-Hub als wichtigen Baustein im bundesweiten Versorgungsnetzwerk beschreibt. Aber wie wird das eigentlich alles geregelt? Hier kommen die gesetzlichen Vorgaben ins Spiel.

Regelungen und Vorgaben für die Arzneimittelverteilung

In der EU unterliegt die Arzneimittelverteilung der Leitlinie für Gute Vertriebspraxis (GDP). In Deutschland wird das Ganze durch das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) geregelt. Das bedeutet: Es gibt strenge Lageranforderungen. Dazu gehören dokumentierte Temperaturführungen, geschultes Personal und klare Verantwortlichkeiten. Es wird eine verantwortliche Person benötigt, die jederzeit erreichbar ist und für das Qualitätsmanagementsystem zuständig ist. Das sind viele Anforderungen, aber sie sind notwendig, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Die GDP-Leitlinie umfasst zehn Kapitel und deckt alles ab, von Qualitätsmanagement über Dokumentation bis hin zu Transport. Bevor ein Lagerbereich in Betrieb genommen wird, muss eine Temperaturverteilungsstudie durchgeführt werden, die dann auch regelmäßig wiederholt wird – das ist kein Spaß! Zuständige Behörden der Bundesländer überwachen diese Vorgaben, damit auch alles seine Ordnung hat.

Ein starkes Netzwerk für die Zukunft

Asklepios ist auf dem richtigen Weg, um ein starkes Netzwerk zu schaffen, das nicht nur eigene Häuser, sondern auch externe Gesundheitseinrichtungen und Partner anspricht. Das könnte eine echte Stärkung des Gesundheitssektors in Deutschland bedeuten. Und mit der Herausforderung, die Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau zu halten, wird der neue Logistik-Hub in Eching sicherlich eine Schlüsselrolle spielen.

In Zeiten, in denen verlässliche Lieferketten wichtiger denn je sind, zeigt sich hier eine spannende Entwicklung, die in den kommenden Jahren für viel Bewegung sorgen könnte. Man darf gespannt sein, wie sich alles entwickeln wird! Die Gesundheitsversorgung steht auf dem Prüfstand und der neue Logistik-Hub könnte das Zünglein an der Waage sein.