Die Logistikbranche steht vor einer gewaltigen Herausforderung: Ab dem 30. Dezember 2026 müssen Unternehmen in der EU die strengen Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) einhalten. Patrick Lanz, Co-Founder von Osapiens terra, hat sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Die EUDR verlangt von Unternehmen, dass sie Nachweise über den Ursprung bestimmter Produkte erbringen, darunter Holz, Papier und Zellstoff. Diese Regelung stellt sicher, dass nur Produkte, die nicht zur Entwaldung beigetragen haben, auf den Markt gelangen. Ein echter Drahtseilakt für viele Unternehmen!

Die Vorgaben sind klar: Herkunftsinformationen müssen entlang der gesamten Lieferkette verfügbar und nachprüfbar sein. Das ist keine leichte Aufgabe, denn Unternehmen müssen den Informationsfluss entlang des physischen Warenflusses abbilden. Und das Ganze wird nicht einfacher, denn das Gesetz sieht unterschiedliche Fristen für große, mittlere sowie kleine und Kleinstunternehmen vor. Während große und mittlere Unternehmen bis Ende 2026 in der Pflicht stehen, haben die Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2027 Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Die fünf Ansatzpunkte für eine EUDR-fähige Lieferkette

Ein wichtiger Punkt, den Lanz hervorhebt, sind die fünf Ansatzpunkte, die Unternehmen berücksichtigen sollten, um eine EUDR-fähige Lieferkette zu schaffen. Dazu gehört zunächst die gemeinsame Prüfung der Betroffenheit in den Bereichen Einkauf, Logistik, Zoll, IT, Vertrieb und Compliance. Danach sollte ein Datenpaket festgelegt werden, das Herkunfts-, Legalitäts- und Lieferantendaten definiert. Die Verknüpfung von Daten und Waren ist ebenfalls entscheidend – hier kommen Produkt-, Herkunfts- und Chargendaten ins Spiel. Automatisierte Routineprüfungen helfen dabei, Geokoordinaten und Nachweise zu prüfen, und schließlich müssen auch Ausnahmen dokumentiert werden.

Die EUDR zeigt deutlich, wohin die Reise geht: Regulatorische Anforderungen, die an konkrete Waren und Transaktionen geknüpft sind, sind auf dem Vormarsch. Unternehmen müssen belastbare Daten- und Prozessstrukturen aufbauen, um die Transparenz sowie die Widerstandsfähigkeit ihrer Lieferketten zu stärken. Ein echtes Unterfangen, wenn man bedenkt, dass die EU schätzungsweise für etwa 10 % der weltweiten Entwaldung durch importierte Waren verantwortlich ist!

Regulatorische Vorgaben und Ausnahmen

Erfreulich ist, dass es im Zuge der Überarbeitung der EUDR einige Vereinfachungen gibt, insbesondere für kleine und kleinste Primärerzeuger. Druckerzeugnisse sind vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen, was vielen kleinen Unternehmen den Atem nimmt. Die zuständige Behörde in Deutschland, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), wird die Umsetzung überwachen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die EUDR auch für den Export von betroffenen Produkten aus der EU gilt. Unternehmen dürfen ab dem 30. Dezember 2026 nur noch entwaldungsfreie Produkte in der EU in Verkehr bringen.

Die neue Verordnung umfasst eine Vielzahl von Rohstoffen, darunter Rinder, Kakao, Kautschuk, Kaffee, Holz, Soja und Palmöl. Produkte, die aus nicht relevanten Rohstoffen bestehen, sind nicht betroffen, auch wenn sie gelistete HS-Codes haben. Das bedeutet, dass Unternehmen genau hinschauen müssen, was sie importieren und exportieren. Und da gibt es auch noch eine interessante Wendung: Eine Übergangsfrist für neu aufgenommene Produkte wurde bis zum 30. Dezember 2027 verlängert. Das gibt den Unternehmen ein bisschen mehr Zeit zum Durchatmen.

Verantwortung und Sorgfaltspflichten

Die Sorgfaltspflichten variieren je nach Rolle des Unternehmens. Marktteilnehmer, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören, müssen volle Sorgfaltspflichten erfüllen, einschließlich der Risikobewertung und der Vorlage einer Sorgfaltserklärung. Für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger gilt hingegen eine vereinfachte Erklärung, die sie übermitteln müssen, bevor sie relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen. Und das ist nur der Anfang! Alle Nachweise müssen fünf Jahre lang dokumentiert werden – eine echte Herausforderung für viele Unternehmen.

Die EUDR ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern stellt auch eine Chance dar, die Lieferketten nachhaltiger zu gestalten. Wer jetzt proaktiv handelt und sich auf die neuen Anforderungen vorbereitet, kann nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Und wenn das nicht ein gutes Gefühl gibt! Wer könnte da widerstehen?